Probezeitgarantie

Risikominimierung durch Probezeitgarantie

Bei einer Komplettrekrutierung erhalten Sie von mir eine vertraglich zugesicherte Probezeitgarantie. Meine erbrachte Dienstleistung führe ich erneut und ohne Honorar durch, wenn Sie den eingestellten Mitarbeiter im Rahmen der vertraglich vereinbarten 6-monatigen Probezeit kündigen. Auch wird das Mandat grundsätzlich erst bei Erfolg – bei Einstellung eines Mitarbeiters – beendet.

Diese Probezeitgarantie kann ich Ihnen zusichern, da ich mich auf meine fachliche Kompetenz, der eingesetzen Tools und Werkzeuge und das über die Jahre entwickelte Feingefühl in der Personalrekrutierung verlassen kann. Ich halte mit möglichen Einwänden und Fragestellungen „nicht hintern Berg“ sonders spreche Dinge konkret und direkt an. Mir geht es nicht um eine schnelle sondern langfristige Stellenbesetzung. Wir haben gemeinsam einen Ruf zu verlieren!

Neben der intensiven Begleitung in der Rekrutierungsphase bin ich auch in den Einarbeitungsprozess und die folgenden Monate der Probezeit integriert. Mein Ziel ist es, aufkommende Problemstellungen, egal von welcher Seite kommend, möglichst im Keim aufzunehmen und einer gemeinsamen Lösung (die meist nicht die Kündigung ist) zuzuführen.

Seit 1999 wurde ich noch in keinem Rekrutierungsprojekt mit der Probezeitgarantie in Regress genommen. Dabei soll es auch bleiben.

Eine mögliche Personalvermittlung richtet sich vom Honorar her nach dem Bruttojahresgehalt des Kandidaten. Bei erfolgreicher Vermittlung werden bei Vertragsabschluss 2/3 des vereinbarten Vermittlungshonorars zur Zahlung fällig. Bei entsprechend erfolgreicher Beendigung der Probezeit wird das letzte Drittel zur Zahlung fällig.

Damen und Herren, die wir durch einen Rekrutierungsauftrag oder durch Personalvermittlung zu Ihnen bringen konnten, werden von mir innerhalb der nächsten drei Jahre nicht zwecks Abwerbung angesprochen.